/* page was renamed from GutachterUndGutachten */ Nach der Abgabe erhalten beide Gutachter eure Arbeit von der Geschäftsstelle. Sie bewerten dann getrennt die Arbeit und erstellen ein schriftliches Gutachten, das wiederum der Geschäftsstelle zugeht. Das Gutachten enthält eine Note und eine Begründung für die Benotung. Bitte erkundigt euch selbstständig bei euren Gutachtern, ob sie bereits ein Gutachten erstellt haben. Offenbar gibt es keinen Mechanismus, der euch die Gutachten automatisch zukommen lässt, auch wenn die DPO dies vorsieht. Den Gutachtern wird ein Zeitraum von 4 Wochen eingeräumt. Laut dem allgemeinen Teil der DPO von 2003 kann die Frist aber verlängert werden, wenn ein Professor viele DAs gleichzeitig zu bewerten hat. Ob dies gilt ist mir nicht ganz klar. Die Fachspezifische Prüfungsordnung von 2003 sagt klar 4 Wochen. Nach DPO '93 sind es immer 6 Wochen Frist.
Wie lange es mit den Gutachten dauert ist von Fall zu Fall unterschiedlich und hängt stark davon ab wieviel Arbeit Rainer gerade allgemein hat. Im Semester ist es grundsätzlich enger. Es schadet sicher nicht ab und zu einmal nachzufragen.