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abgabe

Wann muss ich abgeben?

Die GeschäftsstelleFürPrüfungsangelegenheiten teilt euch den Abgabetermin nach der Anmeldung schriftlich mit. Solltet ihr die Bearbeitungszeit verlängern, erhaltet ihr ein neues Schreiben mit dem neuen Termin. Dieser Termin ist verbindlich. Bitte beachtet nicht nur das reine Datum, es muss auch jemand da sein, der die Arbeit entgegen nimmt! Die GeschäftsstelleFürPrüfungsangelegenheiten ist meist nur vormittags besetzt. Bitte setzt euch im Zweifel mit dem Damen in der Geschäftsstelle in Verbindung, um zu klären bis wann ihr am Stichtag abgeben könnt.

Fällt euer Abgatermin auf einen Feiertag oder das Wochenende, so gilt laut Geschäftsstelle der folgende Werktag. Bitte setzt euch auch in solche einem Fall unbedingt mit den Damen in der Geschäftsstelle in Verbindung, und sprecht den genauen Termin ab!

Bei einer Abgabe per Post gilt nach DPO '03 der Poststempel als Abgabetermin.

Hinweis: Seit einiger Zeit setzt der Prüfungsausschuss eine Mindestbearbeitungszeit für Diplomarbeiten voraus. Soweit ich mich erinnere liegt diese bei 3 Monaten ab Anmeldung. Vorher kann die Arbeit nicht abgegeben werden.

Was gebe ich ab?

Folgende Dinge müsst ihr abgeben

  • Arbeit in schriflicher Form:
    • gedruckt (am besten duplex) und gebunden (siehe DruckenUndBinden):
    • Mindestens 3 Exemplare, je eins für …
      • … den Erstgutachter
      • … den Zweitgutachter
      • … das Archiv der Universität
    //Optional// könnt ihr ein viertes Exemplar für die Fachbereichsbibliothek abgeben. 
  • *CD oder DVD: Wenn ihr Source-Code oder andere digitale Daten zur Abgabe habt, diese auf je eine CD oder DVD brennen und je eine mit jedem der 3 Pflichtexemplare abgeben (CD bitte mit Name, Martikelnummer, Arbeitstitel und Abgabedatum beschriften!). Zur digitalen Abgabe gehört alles was ihr für eure Diplomarbeit an digitalen Daten erstellt habt. Also … * … Quelltexe, * … Build-Scripte, * … Testfälle & Testdaten, * … ggf. Analysedaten und wenn möglich analysierte Quelltexte, * … alles was zum Bauen & Ausführen des Programms benötigt wird, * … Readme-Datei(en), die beschreiben was sich in welchen Ordner befindet, und wie der Code gebaut werden muss, * … bitte auch die schriftliche Ausarbeitung als PDF. * Hinweis zu Bauhaus-Quelltexten: Alles aus dem Bauhaus-Repository, insbesondere der Bauhaus-Quelltext sowie daraus gebaute Programme unterliegen der Geheimhaltungsvereinbarung, die ihr zu Beginn der Arbeit unterschrieben habt. Hiervon darf nichts an Dritte weitergegeben werden! Wenn ihr in eurer Implementierung Änderungen und Ergänzungen zum Bauhaus-Quelltext gemacht habt, so müsst ihr unterschiedliche CDs/DVDs für die Abgabe erstellen: * Für Rainer: Diese CD/DVD darf alles enthalten. Die Abgabe eines kompletten Bauhaus-Repositorys mit euren Änderderungen ist beispielsweise hilfreich, um eure Implementierung zu bauen und zu testen. * Für Dritte (alle außer Rainer, auch der Zweitgutchater und die Uni): Diese CD darf nichts enthalten, was bereits im Bauhaus-Repository enthalten ist. Das schließt auch bereits vorher vorhandene Dateien ein, die ihr geändert habt. In diesem Fall gebt ihr ein Diff bzw. einen Patch zum Bauhaus-Repository ab, der nur eure Änderungen enthält. Analyseergebnisse und Testdaten dürfen auch auf diese CD/DVD. Erklärung:** Eine schrifliche und unterschriebene Erklärung, dass ihr die Arbeit selbstständig verfasst und nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habt und dass wörtlich oder dem Sinn nach aus anderen Werken entnommene Stellen unter Angabe der Quellen kenntlich gemacht wurden. Es macht Sinn diese Erklärung in die Arbeit aufzunhemen. In unserer Latex-Vorlage ist diese Erklärung bereits enthalten. Bei Gruppenarbeiten muss zudem eindeutig gekennzeichnet sein welchte Teile der Arbeit von welcher Person stammen. Auf den Seiten des ZPA ist die aktuelle Version dieses Formulars zu finden (hier: https://www.uni-bremen.de/zpa/formulare).

Wo gebe ich ab?

Sämtliche Abgaben, auch die Exemplare für die Gutachter, gebt ihr zentral bei der GeschäftsstelleFürPrüfungsangelegenheiten ab. Diese wird die Exemplare für die Gutachter dann per Hauspost weiterleiten und die Gutachten einfordern. Der formale Akt der Abgabe ist damit bereits erledigt.

Was ist sonst zu beachten?

  • Bei der Abgabe erhaltet ihr ein Formular zur Anmedlung der Kolloquiums.

Informationen für Exildiplomanden

Die Industrie kann manchmal ziemlich pingelig sein, was die Geheimhaltung anbelangt. Es ist zu empfehlen frühzeitig mit dem Industriebetreuer die Abgabeprozedur, wie sie oben beschrieben ist, durchzusprechen. Es kann zum Beispiel sein, dass der Zweitprüfer einen Geheimhaltungsvertrag zu unterzeichnen hat, was unter Umständen etwas dauern kann. Unter Umständen kann das Verfahren auch daran scheitern, dass das Prüfungsamt eben keine Geheimhaltungspflicht unterschrieben hat und die Exemplare dort abzugeben sind. Das Prüfungsamt bietet hier die Möglichkeit, dass der Prüfling die Exemplare direkt bei den Prüfern abgibt und eine offizielle (eventl. leicht abweichende Version) im Prüfungsamt. Hierbei ist explizit zu erwähnen, dass die Korrekturexemplare bereits abgegeben worden sind.

abgabe.txt · Last modified: 2024/08/22 13:05 by 127.0.0.1