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notkolloquium

In manchen Fällen ist es mit dem Diplom eilig und das Warten auf die Gutachten, das Kolloquium oder sogar die Abgabe nicht möglich. Etwa dann, wenn für die Bewerbung auf eine Stelle ein Diplom-Grad erfoderlich ist. In solchen Fällen kann das Bestehen der Abschlussprüfung vor der Ausstellung des Zeugnisses und der Urkunde von der Universität bestätigt werden. Konkret bekommt man ein Schreiben von Ute, das besagt, dass ihr die Abschlussprüfung (Bachelor/Masterarbeit) bestanden habt und dass das Zeugnis aus organisatorischen Gründen noch nicht ausgestellt wurden konnte. Von einem Not-Kolloquium ist darauf natürlich nicht die Rede.

Verfahren

Um eine solche Bescheinigung zu bekommen müssen beide Gutachter bestätigen, dass die Arbeit mindestens mit der Note 4,0 bestanden ist. Dazu muss folgendes geschehen:

  • Das Vorgehen unbedingt mit dem Prüfungsamts absprechen, damit alles reibungslos verläuft!
  • Die Gutachter müssen Gelegenheit erhalten, in den Stand der Arbeit Einblick zu erhalten.
  • Die Gutachter müssen zu der Ansicht gelangen, dass der vorhandene Stand der Arbeit sicherstellt, dass mindestens die Note 4,0 erreicht wird.
  • Ein Not-Kolloquium mit beiden Gutachtern und dem Prüfling muss stattfinden, um die Forderung der DPO nach einem Kolloquium zu erfüllen. In der Praxis ist dies eine reine Formalität und kann durchaus auch telefonisch geregelt werden.
  • Ein formloses Schreiben muss aufgesetzt werden, das die folgenden Dinge enthält:
    • Die Aussage, dass die Bachelor-/Master-Thesis mindestens mit der Note 4,0 bestanden ist.
    • Die Aussage, dass ein Not-Kolloquium stattgefunden hat.
    • Die Unterschriften beider Gutachter.
    • Die Vorlage vom Prüfungsamt gibt es hier: Notkolloquium.pdf

Das formlose Schreiben gebt ihr bei der GeschäftsstelleFürPrüfungsangelegenheiten ab. Dort wird es an Ute weitergeleitet und die Bescheinigung über die bestandene Prüfung wird erstellt und kann dann in der Geschäftsstelle abgeholt werden. Das formlose Schreiben an sich reicht bei einer Bewerbung nicht aus! Nur das vom Prüfungsausschuss (Ute) signierte Schreiben ist amtlich.

Sobald ihr die Bescheinigung von Ute habt, habt ihr die Abschlusprüfung bestanden, Glückwunsch. Auf eurer Urkunde wird entsprechend dann auch der Tag des Not-Kolloquiums als Tag der Prüfung angegeben, nicht der des echten Kolloquiums. Natürlich müsst ihr trotzdem euer echtes Kolloquium halten, um die finale Note und damit das Zeugnis und die Urkunde zu erhalten.

notkolloquium.txt · Last modified: 2024/08/22 13:05 by 127.0.0.1